Wegweiser Schulangebot
Aufbau und Ziel der Ausbildung
Die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher umfasst insgesamt vier Jahre; sie vollzieht sich zweistufig: Auf die zweijährige Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin / zum Sozialpädagogischen Assistenten in der Berufsfachschule baut die zweijährige Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher in der Fachschule auf.
Grundlage der Ausbildung bildet die „Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) von 2018 mit den aktuellen Änderungen in Niedersachsen". Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, in sozialpädagogischen Einrichtungen selbstständig und verantwortlich tätig zu sein.
Als Katholische Fachschule in freier Trägerschaft vertreten wir eine christliche Grundeinstellung, die sich aus dem Evangelium herleitet. Bildung und Festigung der Persönlichkeit ermöglichen es den Auszubildenden, im Geiste des Evangeliums verantwortlich zu handeln und dem Erziehungsauftrag entsprechend nachzukommen.
Berufsfachschule Schwerpunkt Sozialpädagogik
Dauer: 2 Jahre
Voraussetzung
Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand
In die Klasse 2 kann aufgenommen werden, wer:
- eine zweijährige Berufsfachschule – Sozialpädagogik – oder eine andere gleichwertige fachlich einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder
- eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt oder
- nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Qualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen hat und mindestens drei Jahre lang als Tagespflegeperson im Umgang von mindestens 50% einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war oder
- an einer Aufbauqualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von 400 Stunden teilgenommen hat und mindestens ein Jahr lang Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50% einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war.
Erreichbarer Abschluss
Erweiterter Sekundarabschluss I
Berufsabschluss: „Staatlich anerkannte Sozialpädagogische Assistentin/ Staatlich anerkannter Sozialpädagogischer Assistent“
Eingangsvoraussetzung für die Fachschule Sozialpädagogik.
Berufsbezeichnung nach erfolgreicher Abschlussprüfung
„Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“
„Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“
Lerninhalte
Berufsübergreifender Lernbereich (Klasse 1 und 2)
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch/Kommunikation
- Politik
- Religion
- Sport
-
Mathematik
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis - (Klasse 1 und 2)
- Reflexion der praktischen Ausbildung I bzw. II
- Durchführung der praktischen Ausbildung I bzw. II
Insgesamt sind im zweijährigen Bildungsgang 840 Zeitstunden für die Durchführung der Praxis (z. B. im Kindergarten, Hort …) und 120 Unterrichtsstunden für die Reflexion vorgesehen; unterrichtet wird im „dualen System“, d.h. zwei Tage Praxis, drei Tage Schule.
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie - (Klasse 1)
- Modulfolge 1: Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle
- Modulfolge 2: Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern
- Modulfolge 3: Betreuung und Begleitung von Kindern
- Modulfolge 4: Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung
- Modulfolge 5: Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I
- Modulfolge 6: (entweder Klasse 1 oder 2)
- Optionale Lernangebote
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie - (Klasse 2)
- Modulfolge 1: Entwicklung beruflicher Identität
- Modulfolge 2: (entweder Klasse 1 oder 2)
- Modulfolge 3: Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
- Modulfolge 4: Pädagogische Konzepte
- Modulfolge 5: Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II
- Modulfolge 6: Arbeit mit Familien und Bezugspersonen
- Optionale Lernangebote
Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Diese ist unterteilt in eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung.
Mit bestandener Abschlussprüfung wird der „erweiterte Sekundarabschluss I“ und die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“ zu führen.
Fachschule für Sozialpädagogik
Dauer: 2 Jahre
Voraussetzung
In die Fachschule Sozialpädagogik kann nur aufgenommen werden, wer
- die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin“ oder „Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“ besitzt und im Abschlusszeugnis, das diese Berechtigung verleiht, mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich - Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis erreicht hat,
- eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist oder
- nach dem Erwerb der Berechtigung zum Führen einer Berufsbezeichnung nach Nummer 1 eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt oder die Klasse 12 der Fachoberschule – Gesundheit und Soziales – in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich besucht hat, wenn die aufnehmende Fachschule feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt oder
- einen pädagogischen Hochschulabschluss erworben hat und entweder einen von der Hochschule oder einer Fachschule Sozialpädagogik begleiteten Praxisanteil von mind. 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder aber mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit ausgeübt hat.
Erreichbarer Abschluss
„Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher“
Allgemeine Fachhochschulreife
Hochschulzugangsberechtigung
Berufsbezeichnung nach erfolgreicher Abschlussprüfung
„Staatlich anerkannte Erzieherin“
„Staatlich anerkannter Erzieher“
Lerninhalte
Berufsübergreifender Lernbereich (Klasse 1 und 2)
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch/Kommunikation
- Politik
- Religion
- Biologie
- Mathematik
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis - (Klasse 1 und 2)
- Reflexion der praktischen Ausbildung I bzw. II
- Durchführung der praktischen Ausbildung I bzw. II
Insgesamt sind im zweijährigen Bildungsgang 600 Zeitstunden für die Durchführung (z. B. in der Jugendhilfe, in Horten, Schulen …) und 120 Unterrichtsstunden für die Reflexion vorgesehen; die zwei Praktika werden als Blockpraktikum durchgeführt.
Berufsbezogener Lernbereich:- Theorie - (Klasse 1)
- Modulfolge 1: Entwicklung professioneller Perspektiven
- Modulfolge 2: Diversität und Inklusion
- Modulfolge 3: Professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung
- Modulfolge 4: Pädagogische Arbeit mit Gruppen
- Modulfolge 5: Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen I
- Modulfolge 6: (entweder Klasse 1 oder 2)
Optionale Lernangebote:
- Religiöse Bildung (als Zusatzausbildung)
- Erlebnispädagogik
- Naturspielräume
- Arbeiten mit Holz
- Theaterpädagogik
- Kunstpädagogik
- Medienpädagogik
Berufsbezogener Lernbereich:- Theorie - (Klasse 2)
- Modulfolge 1: Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung
- Modulfolge 2: Individuelle Lebenslagen
- Modulfolge 3: (entweder Klasse 1 oder 2)
- Modulfolge 4: (entweder Klasse 1 oder 2)
- Modulfolge 5: Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen II
- Modulfolge 6: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften
Optionale Lernangebote:
- Erlebnispädagogik
- Arbeiten mit Holz
- Theaterpädagogik
- Kunstpädagogik
- Medienpädagogik
Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Diese ist unterteilt in eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung.
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Fachhochschulreife sowie die Hochschulzugangsberechtigung erlangt und die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher“ zu führen.