Berufsfachschule Schwerpunkt Sozialpädagogik
Dauer: 2 Jahre
Voraussetzung
Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand
In die Klasse 2 kann aufgenommen werden, wer:
- eine zweijährige Berufsfachschule – Sozialpädagogik – oder eine andere gleichwertige fachlich einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder
- eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt oder
- nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung an einer Qualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen hat und mindestens drei Jahre lang als Tagespflegeperson im Umgang von mindestens 50% einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war oder
- an einer Aufbauqualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von 400 Stunden teilgenommen hat und mindestens ein Jahr lang Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50% einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft tätig war.
Erreichbarer Abschluss
Erweiterter Sekundarabschluss I
Berufsabschluss: „Staatlich anerkannte Sozialpädagogische Assistentin/ Staatlich anerkannter Sozialpädagogischer Assistent“
Eingangsvoraussetzung für die Fachschule Sozialpädagogik.
Berufsbezeichnung nach erfolgreicher Abschlussprüfung
„Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“
„Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“
Lerninhalte
Berufsübergreifender Lernbereich (Klasse 1 und 2)
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch/Kommunikation
- Politik
- Religion
- Sport
-
Mathematik
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis - (Klasse 1 und 2)
- Reflexion der praktischen Ausbildung I bzw. II
- Durchführung der praktischen Ausbildung I bzw. II
Insgesamt sind im zweijährigen Bildungsgang 840 Zeitstunden für die Durchführung der Praxis (z. B. im Kindergarten, Hort …) und 120 Unterrichtsstunden für die Reflexion vorgesehen; unterrichtet wird im „dualen System“, d.h. zwei Tage Praxis, drei Tage Schule.
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie - (Klasse 1)
- Modulfolge 1: Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle
- Modulfolge 2: Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern
- Modulfolge 3: Betreuung und Begleitung von Kindern
- Modulfolge 4: Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung
- Modulfolge 5: Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I
- Modulfolge 6: (entweder Klasse 1 oder 2)
- Optionale Lernangebote
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie - (Klasse 2)
- Modulfolge 1: Entwicklung beruflicher Identität
- Modulfolge 2: (entweder Klasse 1 oder 2)
- Modulfolge 3: Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
- Modulfolge 4: Pädagogische Konzepte
- Modulfolge 5: Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II
- Modulfolge 6: Arbeit mit Familien und Bezugspersonen
- Optionale Lernangebote
Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Diese ist unterteilt in eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung.
Mit bestandener Abschlussprüfung wird der „erweiterte Sekundarabschluss I“ und die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“ zu führen.